First-Party-Cookies: Facebook führt neue Option für Werbetracking ein

First-Party-Cookies: Facebook führt neue Option für Werbetracking ein

Weil einige Browser das Tracking über Third-Party-Cookies immer schwerer machen, führt Facebook eine neue Option ein, die Werbetreibenden ein genaues Tracking ihres Website-Traffics auch weiterhin ermöglichen. Dafür bietet das Social Network künftig eine Option zur Umstellung auf First-Party Cookies an. 

Das Tracking aufgrund von Third-Party-Cookies kann mittlerweile zu verfälschten Ergebnissen führen. Denn Browser wie Apples Safari löschen Cookies von Drittanbietern nach 24 Stunden. Kehrt ein User erst nach dieser Frist auf eine Webseite zurück, wird er nicht als wiederkehrender Nutzer, sondern als neuer User eingestuft.

Neue Cookie-Option

Auch das Facebook Cookie ist von dieser Third-Party-Cookie-Policy betroffen und wird nach einem Tag gelöscht, sofern der User nicht vorher die Webseite erneut besucht. „Bisher hat Facebook sein Pixel – das mit Cookies von Drittanbietern funktioniert – für die Website-Analyse, das Anzeigen-Targeting und die Messung von Anzeigen verwendet. Diese neue Option ermöglicht es Werbetreibenden, Publishern und Entwicklern, weiterhin den Traffic auf ihren Websites genau zu analysieren“, heißt es in einer Mitteilung des sozialen Netzwerks.

Ab dem 24. Oktober können Werbetreibende allerdings ein eigenes Cookie mit dem Facebook-Pixel nutzen. Damit handelt es sich dabei nicht mehr um ein Drittanbieter-Cookie und dieses wird nicht nach 24 Stunden automatisch gelöscht. Der Traffic kann somit wieder genau analysiert werden.

Facebook bietet die First-Party-Cookie-Variante als zusätzliche Variante an. Unternehmen können im Business Manager einstellen, welche Art von Cookie sie nutzen wollen. Als Standard-Option ist die Nutzung von First- und Third-Party-Cookies voreingestellt. Bei Facebook findet man eine Anleitung, wie man die Cookie-Option einstellen kann.

Für welche Variante man sich auch entscheidet – das Netzwerk weist ausdrücklich darauf hin, dass Webseitenbetreiber die Nutzer entsprechend der Vorschriften der DSGVO weiterhin darüber aufklären müssen, wozu Cookies eingesetzt und welche Daten verarbeitet werden. Die Art des Cookies. also ob First- oder Third-Party, spielt dabei keine Rolle.

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